Thorsten Schenk
Kundenservice
Hier antworten wir auf einige der häufig gestellten Fragen
Was macht eigentlich ein Berufsförderungswerk? Wer finanziert die Ausbildung? Und wo ist der SRH Campus?
Hier finden Sie eine Übersicht über häufig gestellte Fragen. Natürlich beraten wir Sie auch gerne persönlich, rufen Sie uns an!
Es ist gesetzlich geregelt, wann eine berufliche Rehabilitation in Anspruch genommen werden kann. Dabei geht es darum einen erwachsenen Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung (körperlich und/oder seelisch) nach Krankheit oder Unfall wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu werden verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise Bewerbertraining, kurrzetitige Schulungen, zertifizierte Aus- und Weiterbildungen oder Umschulungen angesetzt. Voraussetzung ist ein bewilligter Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Diese werde bei der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern gestellt.
Berufsförderungswerke sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, die Menschen dabei unterstützen, sich nach Unfall oder Krankheit beruflich neu zu orientieren. Das beginnt mit der Berufswahl, reicht über die Berufsvorbereitung und Ausbildung bis hin zu Hilfen bei der Integration in den neuen Job. Die Rehabilitanden werden dabei durch fachkompetente Teams aus Ärzten, Psychologen und Sozialtherapeuten begleitet.
Merkmale einer Umschulung (im Gegensatz zur Ausbildung):
Ein Bildungsgutschein wird von den Agenturen für Arbeit oder vom JobCenter zur Förderung der beruflichen Weiterbildung vergeben. Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein.
In einem Bildungsgutschein werden das Bildungsziel, die erforderliche Dauer, der regionale Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer ausgewiesen.
Sie können Ihren Bildungsgutschein bei zertifizierten Weiterbildungsanbietern Ihrer Wahl einlösen. Aktuell bieten wir am BFW Heidelberg keine entsprechenden Maßnahmen an.
Ein AVGS ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder der JobCenter. Die gesetzliche Voraussetzung bezieht sich auf den § 45 SGB III - Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
Zuerst muss der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden.
Nur wenn dieser Antrag gestellt worden ist, kann das Verfahren einer beruflichen Rehabilitation eingeleitet werden.
Der Reha-Träger prüft den gestellten Antrag mittels ärztlicher Gutachten und/oder psychologischer Eignungstest. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag genehmigt.
Nun muss festgelegt werden, welchen Umfang die berufliche Reha für Sie individuell haben muss.
Hierbei hilft auch das sogenannte RehaAssessment, bei dem Eignung, Neigung, Wissen und Fertigkeiten geprüft werden. Dadurch wird die für Sie beste Maßnahme ermittelt.
Als nächstes kommt es zur eigentlichen Umsetzung der beruflichen Rehabilitation, wobei auf zahlreiche Unterstützungsangebote zurückgegriffen werden kann.
Möglich sind auch Reha-Vorbereitungslehrgänge, die das Schulwissen auffrischen, Coachings für Menschen mit psychischen Einschränkungen oder individuelle Maßnahmen, die Ihre individuellen Fähigkeiten und Talente fördern.
Am Ende der beruflichen Rehabilitation geht es um die Integration in den Arbeitsmarkt. Unser Expertenteam aus Integrationscoaches und Sozialpädagog:innen hilft Ihnen dabei.
Dafür bieten wir unser RehaAssessment®. In einem moderierten Verfahren gleichen wir Ihre Neigungen und Interessenten mit Ihren Fähigkeiten ab. Dieses Profil wird in die Anforderungen der verschiedenen Berufe übertragen und Sie erhalten Gelegenheit, einzelne Tätigkeiten auszuprobieren. So wissen Sie, welche Ausbildung oder Qualifizierung am besten zu Ihnen passt. Weitere Informationen zu unseren Assessment-Programmen finden Sie hier.
Das IX. Sozialgesetzbuch und hier insbesondere die §§ 49 und 51bilden die Grundlage für die berufliche Rehabilitation sowie die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Dabei regelt § 49, was Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedeutet. Dies beinhaltet auch Qualifizierungsangebote oder medizinisch, psychologische und/oder pädagogische Unterstützung.
Der § 51 regelt die Zuständigkeit von Berufsförderungswerken, die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation ausführen.
Die Anmeldung erfolgt über Ihren zuständigen Leistungsträger (Agentur für Arbeit, JobCenter, Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherungsträger).
Als SRH Campus bezeichnen wir unser Areal in Heidelberg-Wieblingen. Hier liegen Wohnen, Verpflegung und Therapie sowie Lernräume eng beieinander. Der komplette Campus ist barrierefrei. Gleichzeitig bietet der Campus großzügige Grünflächen und Rückzugsmöglichkeiten. Hier begegnen sich jeden Tag Menschen aus unterschiedlichen Altersgruppen und schaffen eine weltoffene und tolerante Atmosphäre.
Das liegt im Ermessen Ihres Rehabilitationsträgers. Er beurteilt die Zumutbarkeit nach der jeweiligen Fahrtdauer, aber auch nach Ihrem Gesundheitszustand. Beachten Sie, dass eine Unterbringung im Internat keinen Wohnsitz ersetzt. In den Ferien sind die Internate geschlossen.
Ihr Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation übernimmt die Verpflegungskosten während der Unterrichtszeiten im Berufsförderungswerk Heidelberg. Das Campusrestaurant Cube bietet Frühstück, Mittagessen und Abendessen.
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und nun in einen neuen Beruf umschult, erhält während dieser Zeit in der Regel Übergangsgeld. Das ist eine Entgeltersatzleistung, die sich ähnlich wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld 1 berechnet. Jüngere Auszubildende ohne vorherige Berufserfahrung können unter Umständen Ausbildungsentgelt beziehen. In jedem Fall sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrem Rehabilitationsträger informieren.
Unsere Kunden erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rehabilitationsträger. Das sind die Agenturen für Arbeit, die Rentenversicherungsträger und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
Dazu gehören Kosten für:
Wenn Sie also diese Leistungen erhalten und dafür auch die Unterstützung eines Berufsförderungswerks benötigen, dann sollten Sie sich über unsere Angebote informieren.